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Dieses Unternehmen wird aktuell mit durchschnittlich 4.66 von 5 Sternen bewertet (Note “Sehr Gut”). Grundlage hierfür sind 47 Kundenbewertungen auf 1 Bewertungsportal. Mehr Infos
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47 Bewertungen
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Dante 2

Dank der Beratung von Frau Rechtsanwältin C. Schmitt und ihrer immer umfangreichen Erklärungen konnte ich gegen den blockenden Beirat unserer WEG mein gesetzliches Recht erlangen und gleich selbst verstehen, wie die Dinge zu funktionieren haben. Sehr zu empfehlen.

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E Y

Herr Dr.Weitz war sehr nett und kompetent. Der Preis war für seine Arbeit absolut angemessen und er hat mein Anliegen sehr zügig bearbeitet.

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Hansi C

Immer wieder gerne.

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M C

Frau Rechtsanwältin Stemberg begleitet mich in einer laufenden verwaltungsrechtlichen Angelegenheit mit herausragender Kompetenz und vollem Engagement. Ihre fundierte Expertise, strategische Weitsicht und ihr Gespür für die entscheidenden Details vermitteln mir vollstes Vertrauen. Besonders schätze ich ihre tiefgehende Sachkenntnis, ihre Verlässlichkeit sowie ihre freundliche und empathische Art, die den gesamten Prozess deutlich erleichtert. Eb

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Sissy T

Sehr gut beraten und sehr freundlich bei notariellen Belangen

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Michael R

Die Telefonische Beratung war für mich nicht sonderlich hilfreich. Langes Gespräch ohne gleich auf den Punkt zu kommen

Antwort des Unternehmens
Sehr geehrter Herr Rapp, wir danken zunächst für Ihre Bewertung, bitten aber zugleich um Verständnis, dass es in juristischen Angelegenheiten so gut wie nie möglich ist, ohne nähere Sachverhaltsaufklärung und Nachfragen eine belastbare Rechtsauskunft zu erteilen. Die länge des von Ihnen geschilderten Gesprächs ist insoweit vor allem dem Versuch der sachbearbeitenden Rechtsanwältin geschuldet, zunächst den relevanten Sachverhalt abzuklären. Auf Basis der geschilderten Umstände wurden sodann weitere möglich Schritte aufgezeigt. Wenn Sie diese Schritte gehen und eine verantwortungsbewusste Bearbeitung Ihrer Angelegenheit durch unsere Kanzlei wünschen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Lankau Weitz Gallina
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LycanRace

Mietrechtsanwältin Voß und das Team der Kanzlei Lankau haben dafür gesorgt, dass ich in einem aussichtslosen Fall letzten Endes doch zu meinem Recht kam und haben einen schier unmöglichen Sieg für mich erstritten. Höchste Kompetenz und Wissensexpertise gepaart mit makelloser Professionaöität und juristischer Stärke machen diese Kanzlei zu einem rettenden Refugium, dem uneingeschränktes Vertrauen angemessen ist! Tausend Dank von Herzen!

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Gabriele T

Ich wurde von FrauRA‘in Stemberg mittlerweile dreimal beraten, davon auch einmal in einem großen Rechtsstreit erfolgreich vertreten. Ich schätze ihre Kompetenz, ihre Verlässlichkeit und Seriosität und ihr kluges strategisches Vorgehen, ihre umfassende Kenntnis der Sachlage und der jeweiligen Rechtsmaterie und ihre jederzeitige Ansprechbarkeit ebenso wie ihre ausgesprochen freundliche, engagierte und empathische Art! Sie hat mein absolut uneingesc

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Dani K

Digitale Kanzlei, die nicht mehr in der Steinzeit lebt und sich auch jüngeren Mandanten anpasst, indem sie alle Vorgänge / Verfahrensabläufe digital zur Verfügung stellt. Ich war bisher nicht mal in der Kanzlei vor Ort und finde es super. Aber ich bin mir sicher, dass sich auch analoge Mandanten hier gut aufgehoben fühlen. Frau Mai gibt sehr gute/ehrliche Ratschläge, reagiert blitzschnell und hat alles gut im Blick.

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Carola K

Ich kann Dr. Lankau und seine Mitarbeiter nur wärmstens empfehlen! Sie finden dort Herzenswärme und eine überaus hohe Fachkompetenz und ehrliches Engagement!

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Isabelle N

Ich habe Frau Lankau eine einzige E-Mail mit einer Frage geschickt, ihr in meiner Mail mein Problem geschildert und bekam daraufhin eine Antwort mit insgesamt 288 Worten ihrerseits, in welcher sie mir sogar mitteilte, dass sie nicht wisse, wie sie mir helfen kann. Es wurde nirgends kommuniziert, dass ihre einzelne Antwort via Mail etwas kostet, bzw. dies direkt als Beratungsgespräch gilt. Es fand kein Gespräch statt, wir haben uns nie gehört od

Antwort des Unternehmens
Sehr geehrte Frau Riedel, Ihre Beurteilung nehmen wir mit großer Verwunderung zur Kenntnis. Bei uns gibt es weder eine Frau Lankau, noch dürfte es verwundern, dass ein Rechtsanwalt seine Beratungsleistung nicht kostenfrei erbringen kann. Dabei ist es natürlich gleichgültig, ob eine Beratungsleistung mündlich, schriftlich oder elektronisch erbracht wird. Ebenfalls sollte klar sein, dass sich der Wert eines anwaltlichen Rates nicht in der Anzahl der Worte bemisst und ein Anwalt nicht nach Worten, Seiten, Anzahl von E-Mails oder Schriftstücken o.ä. bezahlt wird. Selbst nur vier Worten wie z.B. "Lassen Sie es sein" kann eine tiefere juristische Prüfung zugrunde liegen; ebenso können selbst diese vier Worte für einen Mandanten sehr wertvoll sein. In diesem Zusammenhang dürfte auch klar sein, dass ein Rechtsanwalt nicht nur für Ratschläge zu bezahlen ist, die dem Mandanten nach dem Mund reden, sondern auch, wenn dem Mandanten mitgeteilt wird, dass man keinen Weg sieht, das Mandantenanliegen erfolgreich zu verfolgen.
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v j

Antwort des Unternehmens
Aufgrund dessen, dass hier nicht nur eine anonyme, sondern auch eine gänzlich unbegründete Bewertung erfolgt, ist eine inhaltliche Stellungnahme leider kaum möglich. Es ist noch nicht einmal möglich, nachzuvollziehen, ob und ggf. inwiefern Sie jemals wirklich Mandant unserer Kanzlei waren.
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Xxx A

Ich habe bei Frau Mai einen Termin wahrgenommen und bin so froh darüber. Sie ist sehr kompetent in Ihrem Fachgebiet und was ich besonders schätze, sehr ehrlich! Sie gibt eine ehrliche Meinung darüber ab, wenn Sie keinen Sinn darin sieht den rechtlichen Weg mit Anwalt zu gehen. Dementsprechend hat Sie es nicht auf das Geld abgesehen, sondern ist wirklich bereit aufrichtig helfen zu wollen. Zudem ist sie super freundlich, eine sehr gute Zuhörerin u

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Susanne A

Frau Rechtsanwältin Kraus zeigt mir stets auf Anhieb gute Lösungsvorschläge für meine Anliegen auf.

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Nori

An die Mitarbeiter der Kanzlei Lankau, die zügige, kompetente und freundliche Betreuung Ihrerseits hat mir sehr geholfen. Guten Gewissens kann ich Sie weiterempfehlen für jeden, der ein Anliegen im Bereich Verwaltungsrecht hat. Vielen Dank für Ihre Unterstützung, im Besonderen an Frau Kraus.

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Marianne P

Dr. TTW ist ein Mann für schwere Fälle :-) Er hat unsere nicht alltäglichen und ausgefallenen Wünsche schnell, sehr professionell und mit Leichtigkeit zu unserer vollsten Zufriedenheit umgesetzt. In der Kanzlei haben wir uns gut aufgehoben gefühlt - sie ist so herrlich "normal" - nicht hochgestochen, nicht aufgesetzt - eine echte Wohlfühlkanzlei. Empfehlung: 100 %! Grüße aus Erbach/Odenwald

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Sara H

Herr Weitz ist meines Erachtens der beste Notar in Darmstadt und Umgebung! Er kennt sich auf seinem Gebiet bestens aus, hat stets einen flotten Spruch auf Lager und begegnet seinen Kunden menschlich und auf Augenhöhe. Besonders positiv - man bekommt ihn auch mal unverbindlich ans Telefon um kleinere Anliegen zu klären. Die Mitarbeiter der Kanzlei sind stets freundlich, erreichbar und vor allem arbeiten sie schnell und zuverlässig. 5 Sterne!!!

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Sattler R

Wir haben in2 Verfahren bei Rechtsanwälte Landau, und Kollegen! 1 Schiedsverfahren beim Ortsgericht Rechtschutz Bezahlte, leider war das nicht genug nach(RVG) und bezweifelt wurde das der Rechtschutz eventuell nicht alle Kosten übernommen werden wurde uns eine Zeithonorarabrechnung vorgegeben! Resultat Eine Zeithonorarabrechnung von 3.205,10€ Laut Rechtschutz nur noch einen Anwalt beauftragen mit Abrechnung nach der gesetzlichen Gebühren der Rech

Antwort des Unternehmens
Es stimmt nicht, dass, dass eine Zeithonorarabrechnung „vorgegeben“ wurde. Es ist vielmehr so, dass - Ihnen die Grundzüge einer Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ordnungsgemäß erläutert wurden, - Ihnen mitgeteilt wurde, dass Ihr Mandat aufgrund des geringen Streitwertes auf Basis des RVG nicht kostendeckend bearbeitet werden kann, - Ihnen stattdessen eine Bearbeitung auf Basis einer Stundensatzvereinbarung angeboten wurde, - Sie sich bewusst für eine Bearbeitung auf Basis einer Stundensatzvereinbarung (anstelle der Wahl eines anderen, ggf. auf RVG-Basis abrechnenden Rechtsanwaltes) entschieden und eine entsprechende Honorarvereinbarung unterzeichnet haben, - im Anschluss gemäß Honorarvereinbarung ein erheblicher Bearbeitungsaufwand entstanden ist, - der entstandene Aufwand ordnungsgemäß entsprechend der Honorarvereinbarung abgerechnet wurde. Dieser Vorgang begegnet keinerlei Bedenken. Die Bewertung resultiert einzig und alleine aus einer persönlichen Enttäuschung über die Höhe der Kosten für eine ordnungsgemäß abgerechnete Leistung, die in Kenntnis aller Umstände in Auftrag gegeben wurde. Zudem verschweigen Sie, dass Ihnen aus Kulanz in der zweiten von Ihnen angesprochenen Angelegenheit eine erhebliche Gebührenermäßigung angeboten wurde.