Mietwagenanbieter Bewertungen & Top Anbieter in Magdeburg
Anbieter in der Kategorie Mietwagenanbieter in Magdeburg
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Freundliches Team und schneller Service
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Keine Profis Nur halbe Arbeit
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Top-Wagen, Top-Service
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Zum Unternehmen Harms und seiner Fahrzeugflotte kann ich mir kein Urteil bilden. Durch das unfreundliche, unprofessionelle, ja gar geschäftsschädigende Verhalten vom Agenturleiter Herrn Sebastian Leps, sah ich mich gezwungen meine Transporter Bestellung bei der Firma Harms zu stornieren, was auch zur Folge hatte, meinen Umzug komplett abzusagen! Eine derartige schockierende Erfahrung habe ich in meinem Leben noch nicht erlebt und ich bin mittlerweile 68 Jahre ! Mit so einem Mitarbeiter kann ich die Firma Harms nicht empfehlen! Harald Köhler
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TOP! Super Beratung und schönes Auto. Vielen Dank!!!
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Ganz schlechter Service. Meine Partnerin hat dort einen Gebrauchtwagen gekauft. Das erste Treffen verlief erstmal ganz normal. Probefahrttermin war vorhanden und los ging es. Als es zur Verhandlung ging und die optischen und technischen Probleme angesprochen wurden, änderte sich das Verhalten des Junior Verkäufers. Er sagte nämlich so gut wie gar nichts mehr. Auch auf Fragen zum Auto konnte oder wollte er nicht eingehen. Für die optischen Mängel kann er schließlich nichts und wollte sie uns quasi mit VERKAUFEN. Nach langem hin und her wurde dann vereinbart, dass die technischen Mängel behoben werden und Winterreifen mit dabei sind. Außerdem wurde vereinbart, dass das Auto eine Aufbereitung von innen und außen bekommt. Da es wirklich ein schönes Auto war und ist, und ein vergleichbarer nicht in der Nähe war, entschied sie sich für einen Kauf. Der Tag der Abholung kam und siehe da, das Auto war zwar gewaschen, aber nicht professionell, wie es sogar per E-Mail bestätigt wurde, aufbereitet. Die Flecken auf den Sitzen, an der Tür und anderen Stellen waren noch immer so wie bei der Probefahrt. Für mich ist sowas absolut nicht nachvollziehbar und auch nicht akzeptabel. Der erste Eindruck der Lustlosigkeit wurde mir bestätigt. Des weiteren gab es keine Einweisung in das Auto. Das habe ich noch nie erlebt. Egal ob Neufahrzeug oder Gebrauchtwagen. Sowas ist meiner Auffassung nach Pflicht. Wer also guten Service mit Kompetenz sucht, sollte sich vllt wo anders umschauen.
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Ganz toll 👍
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VORSICHT Kundenservice wird hier klein geschrieben. Ein halbes Jahr musste ich auf mein Auto warten weil es die Werkstatt nicht geschafft hat mit der Versicherung in Kontakt zu treten. Nachdem die Kostenpbernahme endlich geklärt war mussten auch noch Teile bestellt werden die nicht lieferbar waren. Komischerweise war alles vorhanden als der erste Brief meines Anwalts dort eintraf. Schelm wer da böses denkt.
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Vielen Dank an Milen, Lara und Herrn Hieber. Es verlief alles reibungslos und sehr zufrieden stellend.
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⚠️ Fahrzeugvermittlung statt klassischer eigener Autovermietung – AGB genau lesen ⚠️ ⚠️ Potenzielle Kunden sollten sich vor einer Buchung bei Motion Drive unbedingt genau mit dem Vermittlungsvertrag und den AGB beschäftigen. Motion Drive präsentiert sich auf seiner Website sehr deutlich als „Sportwagenvermietung“. Nach den eigenen AGB betreibt Motion Drive jedoch eine Online-Plattform und vermittelt den Kontakt zu einem jeweiligen Fahrzeuganbieter. Mit der Bestätigung einer Anfrage wird zusätzlich ein separater Vermittlungsvertrag zwischen Motion Drive und dem Kunden geschlossen. Damit können praktisch zwei unterschiedliche Vertragsverhältnisse entstehen: der Vermittlungsvertrag mit Motion Drive und der eigentliche Mietvertrag mit dem jeweiligen Fahrzeuganbieter. Besonders kritisch bzw. zumindest erklärungsbedürftig finde ich folgende Punkte: • Laut den veröffentlichten AGB beträgt das Vermittlungsentgelt, sofern nichts Abweichendes angegeben wurde, 25 % des Mietpreises. Dieses Entgelt ist im vereinbarten Mietpreis enthalten und wird in Form einer Anzahlungsrechnung direkt an Motion Drive gezahlt. • Der Vermittlungsvertrag bleibt laut AGB grundsätzlich auch dann bestehen, wenn die eigentliche Fahrzeugmiete storniert wird – unabhängig davon, ob die Stornierung vom Kunden oder vom Fahrzeuganbieter ausgeht. • Wird die Miete durch den Fahrzeuganbieter abgesagt, sehen die AGB zunächst eine Nacherfüllung vor. Gerade bei einem fest geplanten Geburtstag, einer Hochzeit, einem Geschenk oder wenn ausdrücklich ein ganz bestimmtes Fahrzeugmodell gebucht wurde, sollte man deshalb vorher genau klären, was bei einem Fahrzeugausfall tatsächlich passiert. • Die Außendarstellung empfinde ich als besonders prüfungswürdig: Auf der Website bezeichnet sich Motion Drive unter anderem als „Sportwagenvermietung“ und spricht von einem deutschlandweiten Fahrzeugnetzwerk. Erst bei genauerer Beschäftigung mit den AGB wird deutlich, dass Motion Drive bei der Fahrzeugbuchung als Vermittlungsplattform auftreten kann und der eigentliche Mietvertrag mit einem anderen Fahrzeuganbieter zustande kommt. • Auch bei öffentlich einsehbaren Kundenbewertungen findet man neben vielen positiven Erfahrungen einzelne deutlich negative Berichte, unter anderem über Kommunikation nach erfolgter Zahlung, Anzahlungen sowie darüber, dass Kunden erst mit einem anderen Fahrzeuganbieter in Kontakt gebracht worden seien. Solche Bewertungen sind natürlich subjektive Einzelerfahrungen und beweisen für sich genommen kein Fehlverhalten des Unternehmens. Gleichzeitig gibt es zahlreiche positive Bewertungen von Kunden, bei denen Buchung und Fahrzeugnutzung offenbar problemlos funktioniert haben. Deshalb würde ich ausdrücklich nicht pauschal behaupten, dass Motion Drive grundsätzlich keine Leistung erbringt oder Buchungen generell nicht funktionieren. Mein Rat an zukünftige Kunden: Vor einer Zahlung schriftlich bestätigen lassen, • welches konkrete Fahrzeug zum gewünschten Termin tatsächlich verfügbar ist, • wer der tatsächliche Vermieter und Vertragspartner der Fahrzeugmiete ist, • ob Motion Drive selbst Vermieter oder lediglich Vermittler ist, • welche Versicherungsbedingungen, Selbstbeteiligungen und Kautionsregelungen gelten, • welcher Anteil der Zahlung ein Vermittlungsentgelt ist, • und was genau mit Anzahlung bzw. Vermittlungsentgelt passiert, wenn das gewünschte Fahrzeug vom tatsächlichen Vermieter nicht bereitgestellt werden kann. Bei einem wichtigen und nicht verschiebbaren Termin würde ich persönlich besonders genau prüfen, wer das konkrete Fahrzeug tatsächlich bereitstellt und welche vertraglichen Ansprüche bei einem kurzfristigen Ausfall bestehen. Die AGB sollte man deshalb meiner Meinung nach vor jeder Zahlung vollständig lesen und abspeichern.