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Dieses Unternehmen wird aktuell mit durchschnittlich 4.11 von 5 Sternen bewertet (Note “Gut”). Grundlage hierfür sind 18 Kundenbewertungen auf 1 Bewertungsportal. Mehr Infos
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18 Bewertungen
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St. W

Mein Anliegen wurde prompt, professionell und mit Diskretion abgewickelt. Gerne wieder.

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Phil H

Ich kann diese Kanzlei nur empfehlen! Man wird als Mensch behandelt und hat nicht das Gefühl, dass es dem Anwalt nur darum geht, ob sich der Fall lohnt oder nicht. Diese Kanzlei versucht wirklich das „Recht“ durchzusetzen und dir als Person zu helfen.

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Robert J

Der Anwalt hat mir sehr geholfen ein Fahrverbot zu vermeiden

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Martin D

Die Kanzlei besteht rechtmäßig gemäß § 9 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes auf einer Anzahlung, bevor überhaupt auf Prozessrisiken hingewiesen und über Erfolgschancen aufgeklärt wird. Ein Gespräch findet erst nach Zahlung statt. Das entspricht für mich nicht der üblichen Praxis. Meine Erwartung ist, dass ich als Klient über die Erfolgsaussichten informiert werde, bevor eine Zahlung fällig wird.

Antwort des Unternehmens
Die schreibende Person widerspricht sich bereits, sofern sie von sich gibt, dass die Kanzlei "rechtmäßig", so schreibt es der Herr selbst, gem. § 9 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes auf einer (es hätte sicherlich heißen müssen "eine") Anzahlung bestehe. Tatsächlich heißt es im § 9 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, dass die eingeschaltete Rechtsanwaltskanzlei bezüglich der voraussichtlich entstehenden Gebühren einen Vorschuss geltend machen darf. Genauso ist es hier geschehen, und zwar lediglich in Höhe des mit der Rechtsschutzversicherung vereinbarten Selbstbeteiligungsbetrages in Höhe von 150,00 €, während übrigens die Rechtsschutzversicherung zur Zahlung eines Vorschusses noch nicht einmal kontaktiert worden ist. Herr Detje wollte, wie er es selber schreibt, auf Prozesskostenrisiken hingewiesen und über Erfolgschancen aufgeklärt werden, nachdem er mit einer gegnerseits erfolgten Abrechnung nicht einverstanden gewesen ist. Dass Prozessrisiken bzw. Erfolgschancen aber nur eingeschätzt werden können, sofern vorher eine Prüfung erfolgt, versteht sich von selbst. Herr Detje hat uns die rechtlich relevanten Unterlagen zum hier zur Disposition stehenden Fall zur Verfügung gestellt. Auch wurde uns ein Vollmachtsformular nach erfolgter Unterschriftsleistung zurückgesendet. Es fehlte nun nur noch eine rechtliche Prüfung, zu der es auch gerne gekommen wäre, sofern Herr Detje den Vorschuss gezahlt hätte. Wir haben uns also völlig korrekt verhalten und erlauben uns noch den Hinweis, dass es uns schon unter berufs- und wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten nicht erlaubt ist, Mandate kostenlos zu bearbeiten. Der Leser möge Verständnis dafür aufbringen, dass Einzelheiten zum hier maßgeblichen Mandat nicht genannt werden können, dies im Hinblick auf die Verschwiegenheitsverpflichtung, der Rechtsanwälte unterliegen.
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Pascal S

Hallo, Leider melden sie sich sogut wie nie auch nach mehreren Anrufen. Sie haben in dem fall leider nicht wie anfangs Versprochen irgendetwas gemacht sondern nur Zeit geschindet und abgerechnet. Ich kann sie nicht Empfehlen ! 28.02.2021 Heute kam eine E-Mail das diese Bewertung so nicht stimmen soll. Dazu werden versucht alle weitere Negativen Bewertungen zu Löschen, da sie alle Personen nicht kennen würden. Mit Freundlichen Grüßen

Antwort des Unternehmens
Diese Kritik kann hier nicht nachvollzogen werden. Ganz ungeachtet dessen darf der eingeschaltete Rechtsanwalt zur eigenen finanziellen Absicherung bezüglich der voraussichtlich entstehenden Gebühren einen Vorschuss geltend machen. Diese Gegebenheit ist ganz offensichtlich auf Unverständnis gestoßen, was diesseits lediglich bedauert werden kann.
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D. D

Ich war vor 1 Jahr in einer strafrechtliche Angelegenheit beim Herr Lübke. Dieser Rechtsanwalt hat es zu Gerichtsverhandlung gebracht obwohl man sich außergerichtlich einigen konnte, das hat die Richterin beim Prozess ganz klar gesagt und das auch natürlich mein Wunsch vorher war. Das brachte mir zusätzliche Anwaltskosten.

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Bine R

Ich kann diese Kanzlei auf jeden Fall empfehlen! Bei den meisten "Kritikern" waren die Probleme wohl hausgemacht. Auch sind die Anwälte keine Zauberkünstler! In meinem Fall war leider auch nicht alles perfekt, was aber seinerzeit nicht an der Kanzlei gelegen hat, eher an Herrn Lübke oder der beklagenden Gegenseite. Herr Lübke hat sich meines Erachtens aber niemals ein Fehlverhalten geleistet. Er war immer freundlich, hat gut zugehört und immer gl

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Benji B

Antwort des Unternehmens
Seit dem 10.09.2019 sind an den Mandanten drei E-Mails versendet worden. Dass es vorher stockte, hing damit zusammen, dass wir bis vor Kurzem einen eklatanten Fachkräftemangel zu beklagen hatten. Nachdem nun vier weitere Sekretärinnen eingestellt wurden, werden die Rückstände in sieben Tagen abgebaut sein. Weitere zwei Sekretärinnen sind bereits zum 01.11. des Jahres eingestellt worden.
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Gretchen

Ich bin Herrn Rechtsanwalt Burghard zu Dank verpflichtet, dass er mir in meiner mich doch sehr belastenden Verkehrsunfallsache so schnell und erfolgreich geholfen hat. Besser hätte es nicht laufen können.

T
Terry

In einer Strafsache, die ich mir selbst eingebrockt habe, weil ich betrunken mit dem Auto unterwegs war, hat mich Herr Burghard, auch wenn mich der Spaß 300,00€ gekostet hat, sehr gut herausgeholt. Die 300,00 € musste ich an die Landeskasse zahlen. Meinen Führerschein habe ich zum Glück sofort wieder zurückbekommen. Ich kann mich nur bei Herrn Burghard herzlich bedanken.

S
Sun S

So wie man sich einen Rechtsanwalt vorstellt. Kompetent, schnell und mit positiven Ergebnissen. Mir wurde schnell geholfen und Herr Burghard hat alle meine Interessen durchgesetzt, ob in einem Verkehrsunfall oder in einer Bußgeldsache. DANKE.

K
Kathrin W

Super zufrieden 😊😊😊

H
Horst B

Ich kann Herrn Burghard absolut empfehlen. Ein unverschuldeter Verkehrsunfall wurde zügig und zu meiner vollsten Zufriedenheit abgewickelt.