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Dieses Unternehmen wird aktuell mit durchschnittlich 4.58 von 5 Sternen bewertet (Note “Sehr Gut”). Grundlage hierfür sind 69 Kundenbewertungen auf 2 Bewertungsportalen. Mehr Infos
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13 Bewertungen
S
Sa W

Ich wurde bereits 2 mal durch Herrn Zimmerling vertreten, beide Male verlief alles außergerichtlich und zu meiner Zufriedenheit. Würde ihn jederzeit wieder wählen. Danke für Ihr Engagement!

B
Betti S

Herr RA Liebmann hat sehr souverän und erfolgreich zwei Klagen gegen einen dreisten Miteigentümer geführt 👍🏼

M
Manfred W

Ich kann Herrn Rechtsanwalt Ben Zimmerling, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, uneingeschränkt empfehlen. Ich habe ihn wegen eines baurechtlichen Sachverhalts konsultiert und war von seiner Beratung äußerst beeindruckt. Er überzeugte durch großen Sachverstand, eine problembezogene juristische Kompetenz sowie eine fachlich sichere Analyse und Bewertung des Falls. Besonders hervorzuheben ist seine freundliche Art und seine auf den Sachverhalt fokuss

C
Chris L

Excellent

P
Philip v

Professionelle, faire und persönliche Betreuung!

S
Salim Y

Herr Zimmerling hat mich sehr gut in meiner arbeitsrechtlichen Situation betreut. Er hat den Sachverhalt schnell und sauber analysiert. Erfolgreich hat er mein Recht durchgesetzt. Auch hat Herr Zimmerling mich menschlich sehr überzeugt und hat mich in dieser schwierigen Zeit positiv motiviert. Fast 1 Jahr hat er für mich gekämpft. E-Mails wurden schnell beantwortet und telefonisch war er sehr gut erreichbar. Auch hat er die Situation beruhigt un

P
P L

Frau Rechtanwältin Butz hat mich erfolgreich durch meine Scheidung begleitet. Ich bin sehr dankbar für den sympathischen und unkomplizierten Kontakt. Ich kann die Kanzlei und Frau Butz uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank für Alles

M
Marcela F

Herr Zimmerling ist ein grenzenlos engagierter Rechtsanwalt der mit dem Kopf und Seele bei der Sache.Jederzeit korrekt, fleißig, ehrlich und als Mensch absolut liebenswert.Das ganze Team ist stets nett.Niemand ist einfach eine Nummer und jeder wird mit sehr viel Respekt behandelt.Ich bin sehr dankbar für die großartige Hilfe die ich bekommen habe wo andere aufgegeben haben. Dank Herrn Zimmerling habe ich am Ende doch Recht bekommen. Mein endloser

E
Elisa R

Leider muss ich mich einigen Vorrednern anschließen. Gegenstand der Erstberatung sollten die Erfolgsaussichten eines Widerspruches gegen einen Prüfungsbescheid sein. Vorab hatte ich Herrn Zimmerling per Mail den Sachverhalt geschildert und den Prüfungsbescheid übersendet. Das Gespräch an sich dauerte höchstens 15 Minuten, wenn überhaupt. Leider musste ich im Gespräch feststellen, dass Herr Zimmerling sich mit meinem Fall vorab in keiner Weise bes

Antwort des Unternehmens
Sehr geehrte Frau R., ich bedaure, dass Sie sich nicht zu Ihrer Zufriedenheit beraten gefühlt haben. Im allgemeinen Arbeitsablauf ist es bedauerlicherweise nicht immer möglich, im Vorfeld die Unterlagen zu sichten. Insoweit gestaltete sich die Beratung in derselben Art und Weise als wenn Sie im Vorfeld keine Unterlagen übersandt hätten. Dies ist durchaus üblich. In Ihrem Fall handelte es sich um mehrere Klausuren, deren Prüfung jeweils 1-2 Stunden Arbeitszeit benötigt. Dies bedeutet, dass Sie mit der Erwartungshaltung zum Termin gekommen sind, dass ich bereits rund 9 Stunden Zeitaufwand geleistet hätte. Wie ich Ihnen per E-Mail mitgeteilt habe, ist diese Erwartung schlicht unrealistisch. In unserem Gespräch haben wir zunächst die Rechtsfrage geklärt, ob es rechtmäßig ist, die Note zu mitteln, wenn sie zwischen Erst- und Zweitprüfer differiert. Insoweit habe ich Sie auf die entsprechenden gesetzlichen Regeln verwiesen und darüber aufgeklärt, dass diese Vorgehensweise korrekt ist. Des Weiteren habe ich Ihnen eine Einschätzung aufgrund der Erfahrung bezüglich der Erfolgschancen eines Widerspruchs gegeben. Zuletzt haben wir über den von Ihnen angesprochenen Härtefallantrag wegen Änderung der Prüfungsordnung gesprochen. Vor diesem Hintergrund wurden Sie umfassend über drei wesentliche Aspekte Ihres Falles beraten. Auf dem Mandantenfragebogen, den Sie 10 Tage vor unserem Termin ausgefüllt haben, waren die Kosten des Erstgesprächs klar ersichtlich. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens habe ich Ihnen dann in unserem Gespräch noch erläutert und dass die Kosten der Erstberatung auf die Kosten für das Widerspruchsverfahren angerechnet werden. Sie waren somit vor unserem Gespräch bereits darüber informiert, dass eine Erstberatung bis zu 250 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer kosten kann. Dass Sie mich auf die Widerspruchsfrist hinweisen mussten, ist schlicht falsch, da es sich hierbei um die „Standard“-Widerspruchsfrist handelt, die sich aus Seite 2 Ihres Bescheides ergibt. Ich bedaure, dass Sie mit der Beratung nicht zufrieden waren, befürchte jedoch, dass dies darin gründet, dass Sie mit einer falschen Erwartungshaltung zu unserem Gespräch kamen.
A
Anonym

Endlich ein Anwalt, auf den man sich verlassen kann! Dieser Anwalt verdient wirklich eine positive Bewertung!! Hatte vorher schlechte Erfahrung mit Anwälten in meinem Anliegen gemacht und wurde falsch beraten! Ob telefonisch, per Mail oder Brief, Herr Ben Zimmerling war immer! zu erreichen und hat dabei immer kompetent, zeitnah und sachlich reagiert und auch zwischendurch meine Anfragen per Telefon angenommen und mit mir gesprochen. Er war dabei

J
Julia W

Ich habe mich kürzlich an die Kanzlei Zimmerling & Kollegen gewendet und war sehr zufrieden. Ich erhielt eine sehr gute und kompetente Beratung. Zudem wurde ich stets über den aktuellen Stand auf dem Laufenden gehalten. Meine Fragen wurden mir bestens beantwortet. Zudem ging die gesamte Abwicklung sehr schnell von statten. Alles in allem war ich also sehr zufrieden und bedanke mich nochmals für die anwaltliche Unterstützung. Sehr zu empfehlen, ge

K
Kathrin B

Wie schon ein Vorredner hatte ich ein ca 10 minütiges Erstgespräch, zu dem ich im Vorfeld eine ausführliche Email bzgl. der Sachlage geschickt hatte. Im Endeffekt habe ICH den RA über die Rechtslage aufgeklärt, weswegen ich im Nachlauf auch kein Mandat erteilt habe. Jetzt kam eine Rechnung über 120€. Eine Frechheit.

Antwort des Unternehmens
Sehr geehrte Frau Bergmann, wie bereits in unserer E-Mail-Korrespondenz erläutert, sind Ihre Ausführungen sachlich falsch. Zunächst hat unser Gespräch länger, als von Ihnen angegeben gedauert. Hierbei ist natürlich nicht die Einarbeitungszeit der von Ihnen angesprochenen E-Mail im Vorfeld einbezogen. Die in Ihrem Fall relevante Rechtsfrage war sehr schnell geklärt. Die Aussage, dass Sie mich über die Rechtslage aufgeklärt hätten, ist schlicht falsch. Auf den genauen Inhalt unseres Gespräches darf ich an dieser Stelle selbstverständlich nicht eingehen. Den Großteil unseres Gespräches ging es um die strategische Überlegung, wie Sie mit Ihrem Rechtsproblem umgehen können. Insoweit erlaube ich mir auch den Hinweis, dass Sie überhaupt kein Mandat hätten erteilen können, da Sie zum Zeitpunkt unseres Gespräches überhaupt keinen Fall hatten, in dem man ein Mandat hätte erteilen können. Der potenzielle Fall wäre erst Monate nach unserem Gespräch eingetreten. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht für ein erstes Beratungsgespräch eine Gebühr von bis zu 190 € zzgl. Mehrwertsteuer vor. Der Ihnen in Rechnung gestellte Betrag liegt insoweit deutlich darunter. Insofern habe ich dem Umfang von Vorbereitung und Gespräch bereits Rechnung getragen. Nichtsdestotrotz bedauere ich es selbstverständlich, dass Sie mit der Beratung nicht zufrieden waren. Mein Anspruch ist es nicht nur, die Mandanten gut zu beraten, sondern auch, dass die Mandanten sich gut beraten fühlen. Ich werde Ihre Kritik daher für meine zukünftige Gesprächsführung beherzigen.
K
Ka S

Wie schon so oft fühlte ich mich sehr gut aufgehoben, fachlich super, sehr gute Kommunikation. Auch beim nächsten Mal meine 1. Wahl

A
Anne B

Ich wurde wunderbar beraten und vertreten. Herr Liebmann ist sehr, sehr kompetent und sympathisch. Er nimmt sich Zeit für seine Klienten. Nochmals vielen Dank

S
S. H

Sehr gute Kanzlei und absolut zu empfehlen

Z
Z. R

Ich hatte 2012 die Möglichkeit - Hilfe aus der Kanzlei vom Zimmerling Senior damals zu bekommen. Meine Exmatrikulation im 5. Semester wurde von der Uni zurückgenommen und ich konnte mein Studium erfolgreich zu Ende bringen. Das war ein toller Einsatz für mich damals. Danke !!!