⚡️
Dieses Unternehmen wird aktuell mit durchschnittlich 2.83 von 5 Sternen bewertet (Note “Ausreichend”). Grundlage hierfür sind 52 Kundenbewertungen auf 1 Bewertungsportal. Mehr Infos
Positiv
42%
Neutral
6%
Negativ
52%
Google
Google
52 Bewertungen
L
Lars H

Ohne Worte. Herablassend Überheblich Ein Fachmann der das Gutachten gesehen hat Zitat Das ist reine Fantasie. Und eine Person die gelähmt im Pflegebett liegt so zubehandeln. Einfach nur unverschämt.

Antwort des Unternehmens
Sehr geehrter Herr Hanisch, vielen Dank für Ihre Rückmeldung, aus der wir leider keine Angaben entnehmen können, um den Sachverhalt nachzuvollziehen. Bitte wenden Sie sich deshalb an unser Service-Center Pflege: Montag bis Freitag telefonisch zu erreichen unter 0351 80005-5000, von 7:30 - 16:00 Uhr oder per E-Mail an: pflegebegutachtung@md-sachsen.de. Mit genauen Angaben zur betreffenden Person und zum Sachverhalt können wir Ihnen ggf. weiterhelfen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mühe. Freundliche Grüße Ihr Medizinischer Dienst Sachsen
C
Chris M

Nach 2 Jahren stand aufgrund einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustandes meines Vaters eine Neubewertung an. Wieder hinterließ ich meine Telefonnummer zur Terminabstimmung. Leider befand ich mich zum Zeitpunkt des Anrufs des MD in einem anderen Telefonat, was ich sofort beendet und zurück gerufen habe. Doch wieder erhielt ich die Antwort, dass es jetzt zu spät sei, es waren 3 Minuten zwischen den Telefonaten! Vielleicht will der MD in

Antwort des Unternehmens
Sehr geehrter Herr Meyer, vielen Dank für Ihre Rückmeldung zur Terminvergabe. Wir verstehen, dass Sie sich über die Wartezeit bis zum neuen Begutachtungstermin ärgern. Unsere Gutachterinnen und Gutachter sind im Voraus, bis auf die Minute terminlich durch unser Auftragsmanagement fest gebucht. Ursächlich für diese Voraus-Verplanung sind die für uns verbindlichen Dienstleistungs-Richtlinien nach §18 SGB XI. Nach denen sind wir verpflichtet, die Versicherten vor der Begutachtung in geeigneter Weise schriftlich über den vorgesehenen Begutachtungstermin zu informieren und umfassende Informationen über das Begutachtungsverfahren bereitzustellen. Im Ausnahmefall ist auch eine mündliche Terminvereinbarung möglich, jedoch mit ausreichender Vorbereitungszeit für die Versicherten. Leider sind durch diese genannten Rahmenbedingungen flexible Terminverschiebungen - vor allem taggleiche Terminverschiebungen – auch um 2 Stunden schlichtweg nicht möglich. Die Begutachtungen laufen fortwährend für alle Versicherten zu terminlich vereinbarten Zeiten mit allen Gutachtenden in enger Zusammenarbeit mit dem Auftragsmanagement. Es tut uns leid, dass wir Ihnen die von Ihnen speziell gewünschte Terminverschiebung nicht anbieten können. Aus den verschiedensten Gründen kommt es immer mal wieder zu taggleichen Gutachtenausfällen. Wenn es Ihnen möglich ist, diese entstehenden Zeitfenster flexibel zu nutzen, melden Sie sich bitte bei uns (Mo-Fr, 7:00-16:00 Uhr, tel.: 0351 80005-5000, E-Mail: pflegebegutachtung@md-sachsen.de). Wir hoffen, wir finden so einen für Sie geeigneteren Termin und konnten Ihnen an dieser Stelle nachvollziehbar erklären, warum erneut vereinbarte Termine Wartezeiten mit sich bringen. Gern können Sie sich auch bei weiteren Fragen an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen Ihr Medizinischer Dienst Sachsen
B
Birgit S

Am 08.05.2025 erfolgte meine Begutachtung durch Frau Jana Löbner vom MD. Frau Löbner habe ich während des gesamten Gesprächs als sehr empathisch und respektvoll wahrgenommen. Sie ließ mich jederzeit ausreden, schuf ein ruhige und wertschätzende Gesprächsathmosphäre und ging aufmerksam auf meine Situation ein und hat uns auch zur Pflege beraten. Mein Pflegeperson wurde gut in das Begutachtungsgespräch einbezogen. Alle gesundheitlichen Aspekte wur

Antwort des Unternehmens
Guten Tag Frau Seifert, vielen Dank für Ihre positive Rückmeldung, über die wir uns sehr gefreut haben. Mit vielen Grüßen, Ihr Medizinischer Dienst Sachsen
M
Mandy S

Am Mittwoch den 7.5.25 hatte ich für meinen Vati einen Termin zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit. Dieser wurde vorgenommen von Frau Kaufmann vom med. Dienst. Für die Beratung als auch das umsichtige professionelle Handeln der Frau Kaufmann möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Sowohl die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit als auch die Notwendigkeit für die Bereitstellung von med. Hilfsmitteln wurden sofort erkannt. Auf diesem Wege ist

Antwort des Unternehmens
Sehr geehrte Frau Schneider, vielen Dank für Ihre Rückmeldung, die uns sehr freut. Wir leiten gern das Lob an unsere Kollegin weiter. Mit vielen Grüßen Ihr Medizinischer Dienst Sachsen
K
Kristin H

Wenn der MDK sich weniger auf ausführliche Antworten und Rechtfertigungen von Google-Rezensionen konzentrieren und die Zeit in Begutachtungen und Anträge investieren würde, hätte ich vielleicht endlich mal einen Bescheid für meine dringend notwendige Kur!

K
Karl M

Ich bin wieder da. Keine Sterne. Null. Für mich unfähige Mitarbeiter. Ich meine nicht die Dame und Herren die den wichtigen Hausbesuch machen. Ich meine die Mitarbeiter im Hintergrund. Telefondienst. Und bitte diesmal keine Presseanfragen. Klärt Euren internen unfähigen Mist selber.

L
Laucha

Wenn erkrankungsbilder selten sind wird es oftmals auf psyche geschoben und oft erst nach widersprüchen TEILWEISE anerkannt was man hat, dazu wartet man monate auf den entscheid. Auf die aussage das man meinen hausarzt kontaktieren soll bei unklarheiten wurde "nein das ist nicht notwendig bzw. dauert zulange" geantwortet. Ja lustig das auch ohne anfrage bei meinem hausarzt ich seit anfang dezember auf eine antwort warte.

A
Antje S

Am 6. Januar war der medizinische Dienst bei meiner dementen Mutter zur Feststellung des Pflegegrades. Meiner Mutter, die mich zeitenweise nicht mehr kennt, die nicht mehr in der Lage ist irgendwas in ihrem Haushalt zu tun, sich in der eigenen Wohnung nicht mehr auskennt, sich nicht mehr pflegt wurde eine "leichte Einschränkung des Kurzzeitgedächtnisses" bescheinigt und damit mit Pflegegrad 1 abgespeist. Die Mitarbeiterin hat in meinen Augen die

G
Gisela M

Heute Mittwoch 15 Uhr angerufen, 2x lief der Anrufbeantworter "Sie rufen außerhalb unserer Geschäftszeiten an, diese sind von Mo-Do 8-16 Uhr". Toll.

F
Frank S

Begutachtung meiner Frau war am 8.11. Sie war begeistert. Trotz kurzem Widerspruch war Ergebnis binnen 1 Woche da.

R
Rene K

Also ich finde es wirklich schade das gerade die Mitarbeiter keine Rücksicht auf die umliegenden Anwohner nehmen .... Zum ersten verbringen die Büroangestellten fast immer ihre Pause vor unserem Fenster und rauchen weswegen wir nie die Fenster mittags öffnen können und sollten wir sie mal auf haben dann zieht der Rauch in unsere Wohnung. Und zum zweiten, wenn irgendwelche Team Events oder Partys nachts auf der Dachterrasse stattfinden wird der

Antwort des Unternehmens
Sehr geehrter Herr Köppen, die Mitarbeitenden, die Sie beschreiben gehören nicht zum Medizinischen Dienst - bitte beachten Sie auch, dass die von Ihnen beschriebene Dachterrasse ebenfalls NICHT zu unseren Büroräumen gehören. Der Medizinische Dienst feiert auch keine nächtlichen Partys. In dem Geschäftshaus befinden sich - wie am Eingangsbereich für jeden ersichtlich - mehrere, unterschiedliche Unternehmen. Gern gebe ich Ihre Information weiter an die Hausverwaltung. Mit freundlichen Grüßen Medizinischer Dienst Sachsen
R
Ramona H

Man fühlt sich seit Jahren gesundheitlich nicht gut und liegt fast nur im Bett und ist überall auf Hilfe angewiesen. Und dann hat man ein Telefonat mit einem Mitarbeiter vom MDK der so hart zu einem ist, wie wenn man gern krank ist. Dabei kann es jeden Treffen. Null Mitgefühl. Man wird behandelt wie ein Stück Holz. Wenn de nicht gut bist zum verarbeiten landest im Ofen. Bin schon so sehr depressiv. Aber dieses unfreundliche Gespräch von gestern b

Antwort des Unternehmens
Sehr geehrte Frau Heckel, es tut uns leid, dass Sie das Gespräch mit unserem Mitarbeiter so empfunden haben. Wir möchten gern die von Ihnen geschilderten Gesprächszusammenhänge prüfen. Sie haben die Möglichkeit, bei unserem Servicecenter Pflege diesbezüglich eine Information zu hinterlassen, damit wir intern den Zusammenhang prüfen können. Sie erreichen das Service-Center Pflege unter: 0351 80005-5000 (Mo-Fr 7:30 - 16:00 Uhr). Mit freundlichen Grüßen Ihr Medizinischer Dienst Sachsen
R
R.K.

Heute war eine Mitarbeiterin des MDK Dresden bei mir zur Begutachtung meines Pflegebedarfs. Sie war sehr freundlich, strukturiert und empathisch. Alles lief professionell ab und sämtliche Fragen, Besichtigungen und Begutachtungen bezogen sich ausschließlich auf den Sachverhalt. Vielen Dank.

Antwort des Unternehmens
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung, über die wir uns sehr freuen! Ihr Medizinischer Dienst Sachsen
S
Steffen H

Medizinischer Dienst !!! Glaube der Gutachter war blind. Meine Mutti sitzt im Rollstuhl und ist querschnitsgelähmt aber kann alles alleine, wir müssen 24 Std für sie da sein und das ist keine Pflege, anziehen, ausziehen, waschen, essen machen und so weiter. Glaube wir sind zu deutsch

J
Jens S

Vorschlag: Dienststelle Zwickau schließen,unnötige Ausgaben! Dort geht es zu wie in der Sesamstraße. Eingeschworene Gemeinschaft.

A
Andreas M

Begutachtung vom 16.7.2024, vor Ort in der Wohnung. Nach Erhalt der Begutachtung, musste ich leider feststellen, dass viele Punkte falsch beziehungsweise gar nicht abgefragt wurden. Auch widersprechen sich im Gutachten bestimmte Aussagen der Mitarbeiterin. Ich erhebe damit Widerspruch, den ich schriftlich in zeitnah Angelegenheit an sie schicken werde.

Antwort des Unternehmens
Sehr geehrter Herr Mucke, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Auf der Grundlage von § 53 d SGB XI sorgt der Medizinische Dienst mit kontinuierlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen für eine einheitliche Begutachtungspraxis und sichert eine hohe Qualität der Begutachtung im Interesse der Versicherten. Grundlage der Begutachtung sind die Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Begutachtungs-Richtlinien). Sie konkretisieren die allgemeinen Vorgaben des Pflegeversicherungsgesetzes und legen das Begutachtungsverfahren fest, damit die Begutachtungen in ganz Deutschland nach einheitlichen Regeln durchgeführt werden. Die Begutachtung um eine Pflegebedürftigkeit festzustellen erfolgt also nach einer gesetzlich geregelten und verankerten Richtlinie, nach der die pflegefachlichen Gutachter, Gutachterinnen alle Punkte/Sachverhalte erfassen sollen. Das Ergebnis der gesamten Begutachtung enthält die Abfrage vieler unterschiedlicher Sachverhalte, zusätzlich auch eine körperliche Befunderhebung. Für beides sind auch die Gespräche mit allen an der Pflege/der Begutachtung Beteiligten wichtig. Das Gesamtbild, das sich aus der Begutachtung ergibt, ist individuell unterschiedlich. Für die individuelle Einschätzung der Pflegebedürftigkeit können unterschiedliche Schwerpunkte in der Befragung gesetzt werden – diese sind dann vollumfassend und detailliert vom Gutachter, von der Gutachterin schriftlich zu erfassen. Da aus Ihrer Perspektive nicht alle Punkte erfasst oder nicht richtig oder anders interpretiert wurden, können Sie Ihren Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Nach Erhalt des Bescheides haben Sie einen Monat, um Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse einzulegen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Medizinischer Dienst Sachsen
A
Axel H

Schönen Dank an die MA von gestern das sie bewiesen hat das der MD von Postcovid keine Ahnung hat. Ich würde mal empfehlen ein paar Fort- und Weiterbildungen zu besuchen zu diesem Thema.

Z
Zuzana S

Also die Bewertungen kann ich nicht verstehen (negativen). Die Damen am Empfang waren sehr freundlich genauso wie die Ärztin. Ich habe mich wohl u. wahrgenommen gefühlt. Vielen Lieben Dank !

Antwort des Unternehmens
Sehr geehrte Frau Schwarz, wir freuen uns über Ihre Rückmeldung, vielen Dank! Ihr Medizinischer Dienst Sachsen