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18 Bewertungen
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Petra W

Zum Glück🍀 wurde dieser Hausverwalter/H Schmidt jetzt inzwischen auch wegen "erwiesener Untätigkeit" von der hiesigen WEG Eigentümergemeinschaft abgewählt bzw ihm auch fristlos gekündigt 👋👋👍👍.!! Die neue Hausverwalterin hat sich jetzt auch schon im Haus /am Schwarzen Brett vorgestellt und das WEG Objekt auch schon persönlich in Augenschein genommen. So und nicht anders agiert eine seriöse Hausverwaltung /Verwalterin👋!! Also dann "lieber Herr Sch

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Juan D

Größter Witz warte hier seid einem Jahr auf einen Anruf zwecks wegen meiner Kaution die mir zu steht. Bis jetzt kam nichts oder sonst was ich würde niemals im leben diesen Makler empfehlen, das ist echt unter einer Sau und werde demnächst einen Anwalt einschalten

Antwort des Unternehmens
Herr Duraki, der größte Witz ist vielmehr Ihre Rezension. Zunächst mal stellen wir fest, dass nicht wir, sondern Ihr Vermieter über die Kaution verfügt und über deren Rückgabe entscheidet. Die Gründe, warum Ihr Vermieter die Kaution noch nicht erstattet, dürften Ihnen hinreichend bekannt sein: Nachdem Ihre Mitmieterin Sie aus der gemeinsamen Wohnung "verwiesen" hat, sind Mietschulden aufgelaufen, Nebenkostennachzahlungen wurden nicht entrichtet, die Wohnung nicht vollständig geräumt und Schlüssel nicht zurückgegeben. Dies alles sind Gründe, die den Vermieter berechtigen, auf die Kaution zurückzugreifen. Deshalb ist es u.E. vollkommen rechtens, dass der Vermieter Ihre Kaution nicht zurück bezahlt. Die bloße Tatsache, dass Ihre ehemalige Mitmieterin Sie, nach Ihrer eigenen Aussage, "verwiesen" hat, entbindet Sie nicht von der gesamtschuldnerischen Haftung für Mietrückstände und Schäden, welche der Vermieter erlitten hat. Denn Sie haben den Mietvertrag gemeinsam unterzeichnet. Insofern müssten Sie Ihren Anteil an der Kaution von Ihrer ehemaligen Mitmieterin einfordern. Der Vermieter hat schließlich das Recht, die Rückstände aus der Kaution auszugleichen. Wir haben mit dieser Angelegenheit schon gar nichts zu tun. Deshalb ist Ihre Rezension hier selbst der "größte Witz", wenn nicht sogar eine "Unversch..." Wir schlagen vor, Sie lösen Ihre privaten Probleme mit Ihrer Ex-Partnerin und lassen nicht die Öffentlichkeit daran teilhaben, in dem Sie derart unzutreffende Rezensionen verfassen.
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Alexander L

Also lass mich Zeit 3 Monaten positiv hinhalten um dann zu erfahren das die Wohnung doch nicht vermietet wird echt geil er weiß das ich hier weg will und dann so echt ein Witz nicht zu empfehlen

M
M M

Als Hausverwaltung nicht zu empfehlen. Kümmert sich im Schadensfall um nichts. Geld von Eigentümer einschieben und nichts dafür tun.

Antwort des Unternehmens
Wer schon eine Rezension verfasst, sollte zumindest den Anstand haben, seinen vollständigen Namen zu nennen!
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Andreas T

Guter und erfahrener Verwalter👍

H
Helga S

Wahnsinn…..persönliche Besuche, Telefonate und emails. Nichts bewegt diesen Mann seine Arbeit zu tun. Keine Versammlung, kein Berichtswesen, keine Abrechnungen seit 3 Jahren. Alles anmahnen fruchtet nicht. Keine Reaktion.

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Dr. T

Vorsicht! Nimmt seine Pflichten nicht war. Seit 18 Monaten trotz Anmahnung und Fristsetzung keine Eigentümerversammlung einberufen. Beschlüsse der WEG werden nicht umgesetzt. Heizöl ging aus, da sich der Verwalter nicht um Ölvorräte kümmert etc. Ich könnte noch mehr schreiben, allerdings ist mir für diesen Verwalter meine Zeit zu schade!

T
Tschumba T

Sehr unprofessionel Es wird nur gelogen die ganze Zeit Fern bleiben

Antwort des Unternehmens
Hallo Herr (oder Frau???) Tschumba Tadjiki, leider kann ich mit Ihrem Namen (Vorname oder Nachname) nun aber auch gar nichts anfangen. Ich kenne Sie nicht. Hatten wir irgendwann, irgendwo schon mal Kontakt? Wer eine Rezension hier schreibt, sollte schon ein paar nähere Angaben machen.
A
Aghiad S

Sehr unprofessionell, und unerhrlich, er hält nicht, wovon er verspricht. Er verdient sogar weniger als 1 Stern. Sehr enttäuscht nach Kontaktaufnahme.

Antwort des Unternehmens
Es ist uns ein Anliegen, auf ungerechtfertigte Rezensionen zu antworten, um Außenstehenden die tatsächlichen Sachverhalte darzulegen, damit diese sich selbst ein Bild machen können. Sie wollten ein Angebot über eine unserer Dienstleistungen haben. Darauf hin hatten wir Sie telefonisch darauf hingewiesen, dass wir jedes Gebäude vor Abgabe eines Angebotes persönlich anschauen würden. Sobald dies geschehe, würden wir ein Angebot erstellen können. Nun hatten Sie uns aber derart bedrängt und wollten noch ein Angebot am gleichen Tage haben. Dies mussten wir letztendlich verneinen, da es unsere Professionalität verlangt, vor einer Angebotserstellung uns ein Bild über die entsprechende Immobilie zu machen. Das war, unter anderem, einer der Gründe, warum es nicht zu dem gewünschten, aber von uns nie versprochenen, Angebot gekommen ist. Es ist uns wichtig, dass die Leser von Rezensionen die gesamten Umstände kennen.
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Daniel M

Sehr freundliche Immobilien Gesellschaft, Da wird einem gleich geholfen

U
Ufuk C

Unsere Anfrage und auch die Übergabe der Wohnung wurden sehr schnell und professionell bearbeitet.

A
ademir s

Antwort des Unternehmens
Hallo Herr Sadic, wer eine Rezension abgibt, sollte auch etwas dazu verfassen. Der Leser dieser Rezension muss nämlich schon wissen, worum es sich handelt. Erlauben Sie uns, dass wir dies für Sie übernehmen. Wir waren beauftragt, die von Ihnen angemietete Wohnung zum Mietende abzunehmen und über die Abnahme ein ordentliches Protokoll zu verfassen. Sie haben die von Ihnen gemietete Wohnung zum Mietende leider mit diversen Mängeln verlassen. Das unerlaubte und noch dazu laienhafte Überstreichen einer Eingangstüre auf der Außenseite ist nur einer davon. Diesen Mangel haben wir in dem ordentlichen Abnahmeprotokoll, welches von Ihnen auch unterzeichnet wurde, dokumentiert. Letztendlich hat dieser Mangel dann dazu geführt, dass der bezifferte Schaden von Ihrer Mietkaution MIT IHRER ZUSTIMMUNG, abgezogen wurde. Ergebnis: Sie haben einen Schaden verursacht. Dieser wurde mit Ihrer Zustimmung betragsmäßig mit Ihrer Mietkaution verrechnet. Was bitte schön veranlasst Sie also, hier eine solche Rezension zu verfassen? Ist es Ihr Ärger darüber, dass Sie einen Fehler gemacht haben, für den Sie gerade stehen müssen? Wir haben lediglich unsere Arbeit gemacht. Den Mangel aber, den haben Sie verursacht. Nur, weil wir mit der Wohnungsabnahme beauftragt waren, machen Sie uns nun zum Sündenbock Ihrer Fehler? Wer einen Fehler begeht, der sollte auch dazu stehen und nicht über andere eine nicht gerechtfertigte Rezension verfassen.
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Ines

Sehr unprofessionell! Hat sich bei der Wohnungsübergabe mehrfach selbst widersprochen, im Ton vergriffen und uns indirekt beleidigt. Zudem wurde die eindeutig getroffene Abmachung nach 2 Wochen des Schweigens auf dem Postweg gebrochen. Nicht zu empfehlen.

Antwort des Unternehmens
Verehrte Ines, die Professionalität einer Abnahme bestimmt nicht der Mieter. Sie orientiert sich danach wie bei der Wohnungsabnahme die gesetzlichen Vorschriften sowie die Vereinbarungen im Mietvertrag und im Übergabeprotokoll beachtet und umgesetzt werden. Werden nun die Mieträume vom Mieter (also von Ihnen) nur sehr laienhaft gestrichen zurück gegeben, so ist dies nun mal entsprechend der vorgenannten Bedingungen zu bemängeln. Wenn Sie als Mieterin in dieser Beanstandung eine Beleidigung gesehen haben wollen, so beruht dies vielleicht auf einem stark subjektiven Empfinden Ihrerseits auf die Nennung dieses Mangels. Würde der geneigte Leser dieser Rezension den Vermieter nach unserer Professionalität befragen, würde dieser unsere Leistung vollkommen anders beurteilen, als Sie dies getan haben. Was die Behauptungen in Ihrem vorletzten Satz angeht, so möchten wir hierzu lediglich bemerken, dass es keine Abmachung zwischen Ihnen und uns gegeben hat, die wir hätten brechen können. Wir haben dem Vermieter Gelegenheit gegeben, eine Entscheidung über die von Ihnen sehr laienhaft gestrichene Wand zu treffen. Dessen Entscheidung haben wir Ihnen schriftlich per Post übermittelt. Wenn Sie schon Rezensionen verfassen, so wäre es sinnvoll, den tatsächlichen Sachverhalt wiederzugeben.
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Angelina R

Unterste Schublade!! Sehr inkompetent!! Wollten ein haus kaufen, hatten die Finanzierung fest und das haus wurde hinter unserem rücken verkauft! Habe oft angerufen und um rückrufe gebeten, leider vergeblich,wurden nie zurück gerufen. Man hat es nicht mal für nötig gehalten uns zu informieren das ein anderer Interessent das haus bekommt, wenn wir uns nicht beeilen. Saß vor 14 Tagen noch in seinem Büro und habe den Grundbuchauszug geholt, da wäre s

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Die_Lilou

Warte schon seit über einem halben Jahr auf meine Kaution und bekomme keine Auskunft wenn ich mich nicht selbst melde.

Antwort des Unternehmens
Sehr geehrte Frau Rupp, wir bedauern die Verzögerungen, die sich bei der Rückzahlung Ihrer Mietkaution ergeben. Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, liegen die Ursachen hierfür nicht in unserem Einflussbereich. Richtigstellen möchten wir noch, dass die Abnahme Ihrer Wohnung am 24.6.2016 erfolgte und damit erst ein Zeitraum von noch nicht einmal 4 Monaten vergangen ist.
U
Uwe H

Kompetenter und sehr erfahrener Makler.