Steuerberater Bewertungen & Top Anbieter in Oberhaching
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Letzte Positiv Bewertung
Ich habe in den letzten zwei Jahren zwei Mal im Rahmen seiner allgemeinen Sprechstunde den steuerlichen Rat von Herrn Hill bei komplexen Vorgängen in Anspruch genommen. Beide Male wurde ich von ihm extrem effizient beraten mit Hinweisen, die mir auch über den diskutierten Sachverhalt hinaus sehr weitergeholfen haben. Die Vereinbarung eines Termins ging einfach, das Honorar wurde beide Male sehr fair berechnet, und die im Vorfeld zugeschickte Honorarvereinbarung war klar und verständlich formuliert. Ich habe grosses Vertrauen in die Kompetenz von Herrn Hill und werde seinen Rat jederzeit wieder in Anspruch nehmen.
Letzte Negativ Bewertung
Auf Empfehlung habe ich Herrn Hill bezüglich einer steuerlichen Gestaltung kontaktiert. In einem ersten Telefonat am 17. April erhielt ich bereits hilfreiche Anregungen, was mich trotz des hohen Stundensatzes dazu bewog, die Kanzlei zu beauftragen. Mir wurde mitgeteilt, dass Herr Hill sich Anfang Mai der Sache annehmen würde. Ich stellte die erforderlichen Unterlagen zusammen und sandte sie an die Kanzlei. Anfang Mai meldete sich Herr Hill per Email und bestätigte die am Telefon erhaltenen Informationen. Er teilte mir mit, dass ein Termin erst Anfang Juni möglich sei. Trotz der Dringlichkeit stimmte ich dem zu. Kurz darauf erhielt ich eine Vergütungsvereinbarung, die der Kanzlei einen angemessenen Vorschuss erlaubte, mit der Bitte, diese kurzfristig zurückzusenden. Nach Unterzeichnung der Vereinbarung erhielt ich am selben Tag eine Rechnung zur sofortigen Zahlung des gesamten vierstelligen Betrags für die geplante Leistungserbringung - einen Monat vor dem ersten Treffen. Es wurde darauf hingewiesen, dass ohne Zahlung das Gespräch nicht stattfinden würde. Ich bot an, etwa ein Drittel des Betrags anzuzahlen, was jedoch von Herrn Hill über seine Assistenz abgelehnt wurde. Statt eines erbetenen Rückrufs von Herrn Hill erhielt ich dann lediglich eine E-Mail der Assistenz mit Verweis auf die Vergütungsvereinbarung. Offenbar wird eine 100% Vorauszahlung als „angemessener Vorschuss“ betrachtet. Für mich war die Sache damit erledigt.