Rechtsanwalt Bewertungen & Top Anbieter in Hamburg
Die 5 besten Anbieter in der Kategorie Rechtsanwalt in Hamburg
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Sehr netter, kompetenter Rechtsanwalt. Hat sich sehr gut und schnell um die Angelegenheit meines Großvaters gekümmert. War bei Rückfragen immer erreichbar und hat uns sehr geholfen. Ich kann Herrn Wommelsdorff nur weiterempfehlen!
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Anwalt mit Adleraugen! Top-Beratung in Sachen Mietrecht. Danke, Herr Schnoor.
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Herr Benner ist sehr kompetent und zuverlässig und hat sich bestens um meine Belange hinsichtlich einer Markenrechts-Eintragung gekümmert. Ich kann Herrn Bennek nur wärmstens weiterempfehlen.
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Ich empfehle Frau Nissen mit Herzen! Sie weiß zu 100% was sie tut. sie ist bei der Sache mit Herz dabei. Sie geht zu 100% auf dich ein. Im Gericht gibt sie ganze 100% Mein gewünschtes Ziel bezüglich des Sorgerechts wurde wie erwünscht erzielt Danke für alles !
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Ich habe dieser Person vertraut. Das habe ich bitter bereut!
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Ich wurde mehrfach von Fachanwalt Kohnen im Rechtsgebiet Arbeitsrecht, aktuell zu einer Aufhebungsvereinbarung, hervorragend beraten und anschließend bestmöglich beim Arbeitgeber vertreten. Ich habe mich bei ihm von erster Minuten an sehr gut aufgehoben gefühlt, er besitzt eine hohe Fachexpertise, war sehr gut erreichbar, hat sich immer die benötigte Zeit genommen und behielt die vorgegebene Deadline im Blick. Er schätzte die Chancen und Risiken richtig ein, wies mich entsprechend darauf hin und gab mir zum Abschluss ein paar gute Hinweise mit, ich kann ihn uneingeschränkt und wärmstens weiterempfehlen.
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Leider ist meine bisherige Erfahrung mit dieser Kanzlei nicht positiv. Auf der Suche nach einem Anwalt für Erbrecht wurde ich auf diese Kanzlei aufmerksam. Die Erstberatung fand mit Herrn Rechtsanwalt Stefan Utermöhl statt und war durchaus hilfreich. Da wir einen weiteren Sachverhalt rechtlich prüfen lassen wollten, wurde eine Vergütungsvereinbarung getroffen. Leider wurde diese von Herrn Utermöhl nicht erfüllt. Lapidar heißt es in seiner letzten Mail: "Nunmehr habe ich keine freien Kapazitäten mehr. Meine Kollegin... könnte sich der Angelegenheit in Rahmen einer Erstberatung annehmen." Und das, obwohl die Erstberatung bereits stattgefunden hatte und der Kanzlei alle Unterlagen sowie die unterschriebene Vergütugsereinbarung vorliegt. Wir werden nun eine Beschwerde bei der Anwaltskammer einlegen. Sehr schade, dass es so kommen musste.