Haus & Garten Bewertungen & Top Anbieter in Mengen
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Letzte Positiv Bewertung
„Man kann ja auch mal Glück haben“ - bin mehr oder weniger spontan auf der Suche nach einer Küche, bei König Küchen vorbei gefahren. Ich wurde ohne Termin von Johannes König direkt empfangen und er nahm sich die Zeit meine noch etwas ungenauen Vorstellungen in ein Rundes Bild zu verwandeln. Ich fühlte mich von der ersten Sekunde an gut aufgehoben und professionell beraten. Es lief komplett reibungslos- meine Email Anfragen wurden direkt beantwortet- meinen Wunsch nicht telefonisch kontaktiert zu werden, wurde berücksichtigt- alles besprochene wurde 1 zu 1 umgesetzt - über den Preis darf ich auch nicht jammern und meine neue Küche ist ein Traum! Alles in allem kann ich König Küchen nur empfehlen und wünsche den zukünftigen Kunden viel Freude beim verwirklichen der Träume ☺️ vielen Dank nochmal
Letzte Negativ Bewertung
Teures Lehrgeld !!! Bei einer Hausmesse von Küchen König wurden wir von einem Verkäufer freundlich angesprochen, ob er uns behilflich sein könnte. Er nannte Rabatte und Sonderpreise, die nur während der Messe gültig seien. Für die Elektrogeräte versprach der Verkäufer einen Nachlass von 43 %. Die E-Geräte wurde jedoch nicht festgelegt und auch die Listenpreise ohne Rabatt habe ich nie gesehen. Die Beratung und Sachkunde des Verkäufers festigten jedoch mein Vertrauen. Ebenso die Festpreisgarantie über fast 2 Jahre. Schließlich wurde ein Kaufvertrag aufgesetzt. Darin wurden die Laufmeter der Küche , sowie Fabrikat, Modell und Preisgruppe eingetragen. Ein Festpreis sowie eine Anzahlung wurden vereinbart. Der Restbetrag sollte bei Lieferung an den Monteur bezahlt werden. So steht es im Vertrag. In den Sondervereinbarungen wurden die Elektrogeräte als Set deklariert und mit 43 % Hausmesserabatt vermerkt (wieder ohne Fabrikat oder Preis). Der Vertrag wurde von mir unterschrieben, vom Küchenhaus kopiert und die AGB wurden angehängt. Diese hätte ich lesen sollen, mein Fehler! Monate später bekam ich eine Gesamtauflistung einschließlich Elektrogeräte mit einem neuem Gesamtpreis, der entsprechend höher war. Als ein Mitarbeiter zu mir kam, um alle nötigen Messungen aufzunehmen, sprach ich ihn auf die von mir benötigten Maße für den Einbau der Haube an. Ich wurde ein weiteres Mal ins Küchenhaus gebeten, um Unstimmigkeiten zu vermeiden, und wurde nochmals gut beraten. Man wollte mir zeitnah eine Auftragsbestätigung zukommen lassen. Als wieder zwei Wochen vergangen waren, rief ich an einem Freitag an, um mich über den Verbleib der Unterlagen zu informieren. Der Verkäufer von den Küchenhaus teilte mir mit, dass alles vorbereitet sei. Ich bekäme am Montag per Mail die Unterlagen und diese würden zeitgleich auch mit der Post versendet. Die Mail habe ich bis heute nicht bekommen. Stattdessen war 4 Tage später ein großer Umschlag mit Unterlagen im Briefkasten. Bei den Unterlagen waren 10 Seiten u. a. mit -zig Maßen, die ich unterschreiben und somit bestätigen sollte. Enthalten war auch die Aufforderung, besonders die Maße zu kontrollieren und Beanstandungen dem Küchenhaus innerhalb von 5 Tagen mitzuteilen, sonst gelte der Auftrag in der vorliegenden Form als angenommen. Dann fiel mir auf, dass die Unterlagen, datiert vom 13.11. mit Zustellung am 17.11, mir keine Zeit ließen, darauf zu reagieren. Es mag Zufall sein, aber den Poststempel auf der Briefmarke suchte ich vergebens. Mein Vertrauen schwand. Beim Weiterlesen sah ich dann noch eine Anzahlungsforderung , die nicht vereinbart war. Das heißt, ich hätte fast den gesamten Wert der Küche ohne Geräte im Voraus bezahlt, ohne dass bis dahin etwas bestellt war. Spätestens jetzt war mein Vertrauen dahin. Also beschloss ich noch am gleichen Tag, die Küche zu stornieren. Dies mit der Bitte, den Aufwand für die Planung mit meiner Anzahlung zu verrechnen. Doch nun sollte ich bei Auftragsstornierung einen Schadensersatz von 25 % der Kaufvertragssumme entrichten. Alles legitim und rechtens, hätte ich nur mal die AGB gelesen, in denen das genau so steht. Da ich nun die Gerätetypen kannte, die bei mir eingebaut werden sollten, wollte ich wissen, ob sich der Preisnachlass für mich doch noch bezahlt machen könnte, wenn ich die Stornierung zurücknehmen würde. Also gab ich alle Geräte im Internet mit genauen Typenbezeichnungen ein und musste sehen, dass ich diese zum gleichen Preis in anderen Geschäften hätte kaufen können. Mir fiel dazu nur ein Spruch ein, den ich vor Jahren einmal gehört hatte: „Ein guter Verkäufer schafft es, einem Bauern eine Melkmaschine zu verkaufen und dafür seine letzte Kuh in Zahlung zu nehmen“. Ich habe nicht einmal die Melkmaschine bekommen… Die Krönung : Man würde mir kulanterweise, einen Schadensersatz – Preisnachlass geben, wenn Ich mich verpflichte, auf eine Bewertung zu verzichten. Ist das, Zufriedenheit des Kunden anstreben ???