Baudienstleistungen Bewertungen & Top Anbieter in Lünen
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Hallo. Ich habe immer bei Beyer gemietet und war zufrieden. Das letzte Mal hatte ich einen Bagger 3 T. Den habe ich dann seitlich von unserer Halle abgestellt am Sonntag ohne Beschädigung. Wurde am Montag abgeholt, man hat noch gelobt wie sauber er war. Zwei Tage später bekam ich eine Schadenanzeige und ein Foto, das ich ihn angeblich erheblich beschädigt hatte unterhalb der Tür. Ich habe das sofort bestritten, da ich ihn nicht beschädigt hatte. Die Leute die ihn abgeholt haben, hartten ihn bereits erheblich bewegt, umgedreht, die Schaufeln umgehängt und dann ein Foto gemacht. Ich bekam dann die Antwort, dass es sein kann, dass er beschädigt wurde beim VERLADEN!!!!!!! Die Antwort war beschämend. Ich hatte mir dann die Mitebedingungen angesehen. In der Auftragsbestätigung steht die Versicherung mit dem Selbstbehalt. Daher bin ich immer davon ausgegangen, dass max der Selbstbehalt bei Diebstahl Brand etc zu bezahlen ist. In dem Übergabeprotokoll, was ich weiter nicht gelesen habe und nur auf einem Tablett unterschrieben hatte, steht dann plötzlich, das man mit 25 % des Gesamtwertes haftet, wenn der Bagger z. B gestohlen wird. Das wären bei einem Wert von 50000€ immerhin rund 12500€. Ich habe das bei Beyer reklamiert. Man tat sehr erstaunt, das angeblich das nicht richtig ist und will es korrigieren. Ich wollte jetzt wieder einen BAgger leihen aber man ändert es jetzt nicht, sondern wenn die AGBS das nächste MAl neu auf das PApier kommen, dann will man es dort drauf schreiben, das man generell mit 25 % haftet z. B. bei Diebstahl. Das ist ein Witz, denn vorne auf der AB steht ja eine Versicherung und man denkt dann das max. mit dem SB man haftet von 2500€. Das ist bei ANDEREN Anbietern nicht so, da haftet man generell nur mit der vorher bekannten SB. So versucht meiner Meinung nach Beyer günstige Mietpreise anzubieten, aber wenn es zu einem Schadenfall kommt, dann holen die sich das Geld vom Kunden. Ich kann nur davor warnen dort weiter zu mieten und bitte lest Euch vorher alle Bedingungen durch, wie gesagt diese Besonderheit steht nirgends sondern steht erst bei Übernahme dann in dem Übergabeprotokoll. Hier die Antwort von Beyer:Hallo Herr Volkmann, im Falle eines Diebstabstahl oder sonstigen Untergangs des Mietobjektes haftet der Mieter mit einer erhöhten Selbstbeteiligung von 25 % des jeweiligen vom Zeitwertes. Das ist ein Witz!!!!!!! Warum versteckt man soetwas????? Das ist der Satz zu dem Schaden von Beyer: Unser Fahrer bestätigte mir dass Sie wie bereits geschildert, das Gerät an der Hauswand stehen hatten. Weiter kann er nicht ausschließen dass beim verfahren des Baggers sich dieser Schaden zugetragen haben könnte. Aber warum wird der Schaden dann erst versucht bei mir geltend zu machen????
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Trotz einem Anruf, ist auch nach 16 Tagen die Bestellung noch nicht eingetroffen! Aber gerade, wenn man die Geduld verliert, sind sie angekommen!
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Unakzeptabel lange Zeit für die Bearbeitung von Angeboten. Grottenschlechte Kommunikation mit dem Kunden. Musste Aufträge für mehrere tausend Euro an Wettbewerb vergeben. Warum nicht gleich den Wettbewerb beehren ?