Arbeitsvermittlung Bewertungen & Top Anbieter in Erlangen

Anbieter in der Kategorie Arbeitsvermittlung in Erlangen

Insgesamt haben wir
2 Anbieter
mit
40 Bewertungen
gefunden.
4.8
25 Bewertungen aus 1 Quelle
Schuhstraße 30/1. OG | 91052Erlangen
Heute:08:00 - 17:00

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Dominik D auf
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Ich kann mich nur positiv äußern. Schlichtweg eine fantastische Betreuung durch Frau Essiz mit einer exzellenten Erfahrung. Und das an dem neuen Standort in der Schuhstraße 30 in Erlangen. Den ich trotz der neuen Eröffnung, der erst vor wenigen Tagen stattgefunden hat, perfekt organisiert besuchen durfte. Von Anfang bis zum Ende alles Top! Das habe ich so noch nicht erlebt. Geduld? ja. Aber es lohnt sich! Innerhalb von einer Woche einen 110%igen Einsatz und ich wurde mit allen möglichen Informationen gefüttert. Den Feinschliff durch den Kollegen bei Vertragsabschluss intensiv durchgesprochen und es wurde mehrmals gefragt ob noch Fragen bestehen oder etwas unklar sei. Der Standort in Erlangen ist mehr als empfehlenswert. 6/5 wenn es möglich wäre

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Dominic L auf
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Durch den Bekanntenkreis erfahren das diese Zeitarbeit unbefristete Verträge bei Beendigung eines Einsatzes vorsorglich kündigt, und einsatzfreie Zeiten einfach negativ auf das Zeitkonto umlegt, was eigentlich so nicht rechtens ist. Sowas ist ein absolutes NO GO. Diese Zeitarbeit bedeutet purer Stress, entweder man kennt sich nicht aus und sagt immer ja, oder man macht sich Gedanken. Quelle aus dem Internet: „Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat nun wieder in einem bemerkenswerten Urteil klar gestellt, dass diese Praxis gegen den Tarifvertrag und geltendes Recht verstößt (AZ 15 Sa 982/14). Im Arbeitsvertrag wird in der Regel eine regelmäßige monatliche Vergütung auf der Grundlage der tariflichen Arbeitszeit vereinbart. Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto sind nicht dazu da, diese in der Nichteinsatzzeit, auch Garantiezeit genannt, abzufeiern.“ „Personaldienstleister sind nicht berechtigt, für einsatzfreie Zeiten Plusstunden vom Arbeitszeitkonto abzubauen. Auf ein entsprechendes Urteil des LAG Hamm (Az. 6 Sa 1022/19) vom Januar macht die Kanzlei HK2 aufmerksam. Ähnlich wie andere Gerichte in der Vergangenheit (u.a. das BAG im Jahre 2014) urteilte das LAG Hamm, dass Vereinbarungen unwirksam sind, die es dem Personaldienstleister ermöglichen, das Arbeitszeitkonto in verleihfreien Zeiten - uneingeschränkt und einseitig - abzubauen. Sollte ich einmal in der Situation sein keine Arbeit zu haben, würde ich auf keinen Fall zu dieser Zeitarbeit gehen. — Des Weiteren werden Verträge regelmäßig gekündigt um den Urlaub schön niedrig auf den 25 Tagen zu halten. Richtig miese Masche! So geht man nicht mit Menschen um. Großen Bogen würde ich machen.

4.6
15 Bewertungen aus 1 Quelle
Martinsbühler Str. 4 | 91054Erlangen
Heute:08:00 - 17:00

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Wolfgang M auf
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Es wird sich sehr viel Zeit genommen um auf die eigenen Wünsche und Fertigkeiten einzugehen, und dementsprechend eine geeignete Stelle zu finden. Ich habe hier sehr gute Erfahrungen machen können und werde Hofmann Personal in Erlangen auf jeden Fall weiterempfehlen.

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Dominic L auf
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Durch den Bekanntenkreis erfahren das diese Zeitarbeit unbefristete Verträge bei Beendigung eines Einsatzes vorsorglich kündigt, und einsatzfreie Zeiten einfach negativ auf das Zeitkonto umlegt, was eigentlich so nicht rechtens ist. Sowas ist ein absolutes NO GO. Diese Zeitarbeit bedeutet purer Stress, entweder man kennt sich nicht aus und sagt immer ja, oder man macht sich Gedanken. Quelle aus dem Internet: „Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat nun wieder in einem bemerkenswerten Urteil klar gestellt, dass diese Praxis gegen den Tarifvertrag und geltendes Recht verstößt (AZ 15 Sa 982/14). Im Arbeitsvertrag wird in der Regel eine regelmäßige monatliche Vergütung auf der Grundlage der tariflichen Arbeitszeit vereinbart. Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto sind nicht dazu da, diese in der Nichteinsatzzeit, auch Garantiezeit genannt, abzufeiern.“ „Personaldienstleister sind nicht berechtigt, für einsatzfreie Zeiten Plusstunden vom Arbeitszeitkonto abzubauen. Auf ein entsprechendes Urteil des LAG Hamm (Az. 6 Sa 1022/19) vom Januar macht die Kanzlei HK2 aufmerksam. Ähnlich wie andere Gerichte in der Vergangenheit (u.a. das BAG im Jahre 2014) urteilte das LAG Hamm, dass Vereinbarungen unwirksam sind, die es dem Personaldienstleister ermöglichen, das Arbeitszeitkonto in verleihfreien Zeiten - uneingeschränkt und einseitig - abzubauen. Sollte ich einmal in der Situation sein keine Arbeit zu haben, würde ich auf keinen Fall zu dieser Zeitarbeit gehen. — Des Weiteren werden Verträge regelmäßig gekündigt um den Urlaub schön niedrig auf den 25 Tagen zu halten. Richtig miese Masche! So geht man nicht mit Menschen um.

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