Anwalt für Erbrecht Bewertungen & Top Anbieter in Berlin
Die 5 besten Anbieter in der Kategorie Anwalt für Erbrecht in Berlin
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Menschlich und moralisch eine vorbildliche Anwältin! Ich bin zutiefst dankbar für Frau Rechtsanwältin Werz! Sie hat mich umfassend, kompetent und präzise beraten mit vielen konstruktiven und nützlichen Tipps und sich dabei -wie kein/e andere/r Anwalt/in- viel Zeit genommen. Durch ihre freundliche und einfühlsame Art habe ich mich super gut aufgehoben gefühlt! Sie ist uneingeschränkt empfehlenswert!! Vielen lieben Dank!
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Frau Rechtsanwältin Meier unterstützt mich aktuell in einer Klage, gegen die Krankenkasse beim Sozialgericht betreffs der korrekten Einstufung des Pflegegrads meiner Mutter. Dabei schätze ich sehr ihre jahrelange Expertise als Fachanwältin für Sozialrecht und ihre sehr freundliche und einfühlsame Art.Ich fühle mich von Frau Meier sehr gut beraten und unterstützt. Kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen.
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Frau Weiser ist eine sehr erfahrene Anwältin und hat bei ihren Mandanten immer erst den Menschen im Blick. Mit Aufrichtigkeit, Transparenz und nachvollziehbaren Erläuterungen sorgt sie für ein echtes Miteinander mit ihren Mandanten und führt sie so zu den für sie besten Ergebnissen.
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sie hat uns mich und meinen lebensgefaerten in folgenen angelegenheiten vertreten.verkehrsrecht betreuungsrecht arbeitsrecht urlaubsrecht meines sohnes kanzleiverkauf meines lebensgefaehrten verstoben in 2012 weiser hat nicht einen fall gewonnwn. mein partner hat mich testamentarisch als alleinerbin benannt und seinen bruder enterbt.weiser hat sich nun den bruder geschnappt und mobilisiert ganz berlin .weiser versucht nun alles das der bruder doch erben soll und sagt das mein partner testierunfaehig gewesen sei .sie betreute meinen partner von2009-10.sie ferraet geheime private angelegenheiten weiser hat den kaufpreis der kanzlei meines partners in den sand gesetzt nicht nur das sondern hat sein vermoegen auf 300.00 € geschmaelert ich wuerde die weiser niemanden empfaehlen-bitte nicht.
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Herr Bachmann hat mich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit bestens vertreten. Ich habe mich zu jedem Zeitpunkt komplett informiert gefühlt und konnte mich mit ihm kurzfristig und verlässlich austauschen. Mit seinen fachlichen Kenntnissen und Geschick hat er mir sehr weitergeholfen. Ich fühlte mich in meinen Anliegen bestens betreut und vertreten. Eine klare Empfehlung!
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Ich habe leider sehr schlechte Erfahrungen mit RA Siegert gemacht. Mehrmals habe ich wochenlang keine Reaktion auf meine Mails erhalten, Rückrufbitten wurde nicht nachgekommen. Eine Erklärung oder Entschuldigung habe ich nie erhalten. Um in meiner Angelegenheit auch nur einen Schritt weiter zu kommen musste ich das Mandat kündigen. Bedauerlicherweise habe ich so sehr viel Zeit und Geld verloren.
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Sehr kompetente Rechtsanwältin Ich konnte immer Alles fragen und habe immer das Gefühl dabei gehabt, Ihnen voll und ganz vertrauen zu können. Ihre ganze Kanzlei hat mein vollstes Vertrauen und ich würde Sie jederzeit weiterempfehlen. ein großes lob und Dankeschön Herr Hallak
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⚠️VORSICHT BEI KOSTENABRECHNUNG In einer gegen mich gerichteten Kostennote fordert Frau Dr. Brandani 19 Prozent Mehrwertsteuer auf eine anwaltliche Leistung, obwohl im selben Dokument ausdrücklich erklärt wird, dass sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sei. Aus meiner Sicht liegt hierin ein wirtschaftlicher Widerspruch, der nicht nur Fragen zur Berechtigung der Kostenforderung aufwirft, sondern auch Zweifel an der ordnungsgemäßen Abrechnungspraxis begründet. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wie eine Umsatzsteuer geltend gemacht werden kann, wenn keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. Ich habe persönlich keine Zahlung an Frau Dr. Brandani geleistet. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Kosten über die Gerichtskasse bzw. die Kosteneinzugsstelle abgewickelt wurden. Eine genaue Prüfung der Abrechnung gegenüber der Justizkasse steht noch aus. Die zugrunde liegende Kostennote liegt mir schriftlich vor und kann im Streitfall vorgelegt werden. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dieser Darstellung um meine persönliche Einschätzung auf Basis der mir vorliegenden Unterlagen handelt. Ich habe Frau Dr. Brandani vorab die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben, welche Sie nicht genutzt hat.