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Dieses Unternehmen wird aktuell mit durchschnittlich 3.45 von 5 Sternen bewertet (Note “Befriedigend”). Grundlage hierfür sind 20 Kundenbewertungen auf 2 Bewertungsportalen. Mehr Infos
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Negativ
35%
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4 Bewertungen
E
esem S

Tja mein lieber "M" ... Extrfem harte Ansage, dein Beitrag !! Nur frag ich mich, was willst du überhaupt ?! Deine Fotos belegen, das die Wohn- Situation durchaus vertretbar ist !!! Was willst du denn noch barriere- freier haben ?! Warst du zur Wohnungsbesichtigung etwa nicht im Keller, dir die Müll-Box zeigen lassen ... Denn das ist mit Sicherheit der einzige nicht Barriere freie Aspekt hier !!! Die Fotos zeigen, wie gut du es hast !! Geh dir

Antwort des Unternehmens
vielen Dank!
J
Jana R

Ich wohne seit zwei Jahren sehr zufrieden und glücklich in einer Wohnung der Verwaltung Bopp Hausverwaltung. Ich kann mich stets auf freundlichen Service und schnellstmögliches Handeln verlassen.

M
Max G

Sehr gute und schnelle Erreichbarkeit, freundlicher und kompetenter Kontakt und Umgang. Die Wohnungen und die Hausflure werden stets in einem guten Zustand gehalten. Wir hatten bislang nichts auszusetzen und sind sehr zufrieden mit der Hausverwaltung.

O
O M

Wirklich gute Betreuung. Es wird sich um alles schnell gekümmert und sehr freundlicher Umgang.

S
Storm T

Ich kann als ehemaliger Mieter nur positives über die bopp Hausverwaltung berichten. Bei Problemen konnte man stehts immer jemanden erreichen und das Problem wurde noch am gleichen Tag behoben. Auch beim Auszug verlief alles ohne Probleme!

M
Mailo

Ich kann die bopp. Hausverwaltung jedem empfehlen. Vom Mietbeginn bis zum Ende und darüber hinaus, waren die Mitarbeiter immer ansprechbar. Es gab ebenso keine Probleme bei der Auszahlung der Kaution, lediglich ein kleiner Teil wurde zurück behalten, da die Betriebskostenabrechnug noch nicht fertig war.

U
Ulf C

Immer erreichbar, problemloser Einzug und problemloser Auszug - tolle und vertrauensvolle Dienstleistung.

A
A. W

Ich habe bis Ende 2020 in einem Objekt der bopp.Hausverwaltung in der Dresdner Neustadt gewohnt und kann die negativen Rezensionen hier nicht nachvollziehen. Wenn es Probleme gab im Haus oder in der Wohnung wurden diese immer schnellstmöglich behoben. Es war immer gut und schnell jemand zu erreichen und auch die Wohnungsübergabe beim Auszug war wirklich fair. Als wg war die Wohnung natürlich gut abgenutzt, dennoch ist mir Herr bopp in vielen Punk

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Ein K

Ich schätze die Bopp- Hausverwaltung wegen Ihrer kompetenten und der immer, der aktuellen Rechtsprec...weiter auf 11880

E
Egbert E

Ich habe nur gute Erfahrungen mit der bopp Hausverwaltung gemacht. Nette Mitarbeiter, schnelle Kommunikation und einwandfreies Geschäftsgebahren. Nur zu empfehlen!

G
Graffitti e

Wir haben sehr gute Erfahrung im geschäftlichen Bereich mit bopp HV gesammelt. Sehr kompetente Mitarbeiter, Fragen bzw. Probleme werden schnell professionell bearbeitet bzw. beantwortet, sodass der Mieter oder Eigentümer ein entsprechendes fachliches Ergebnis erhält. Alle Daumen hoch, Super.

H
Handy-displayreparatur

Sehr schlechte Erfahrung gemacht. Die Kautionsfrage klärt bestimmt bald ein Gericht. Darüber bin ich aber absolut nicht besorgt. Ich denke zu 100% in diesem Fall zu gewinnen.

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Ein K

Hausverwaltung versucht Kaution einzubehalten, will keine Mietmängel beheben sondern nur ins Protoko...weiter auf 11880

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Ein K

Sehr kompetente Hausverwaltung. Kümmert sich um die...weiter auf 11880

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Ein g

Kompetent Hausverwaltung

M
Marc H

Mehrfach sind den Damen und Herren Fehler unterlaufen. Eine Beendigung des Mietverhältnisses ist mit viel Ärger verbunden. So bei mir. Ich bin in Halle an der Saale ausgezogen (April 2015). Dort wurden von mir bezahlte Renovierungsarbeiten (Boden bohnern, Putzarbeiten) durchgeführt, die mir danach von Bopp erneut in Rechnung gestellt wurden, obwohl sie gar nicht von ihnen durchgeführt wurden. Jetzt bekomme ich eine Betriebskostenabbrechnung für d

Antwort des Unternehmens
Sehr geehrter Mieter, wir bedauern sehr, dass die Beendigung des Mietverhältnisses in Halle mit Ärger verbunden war. Die Betriebskosten werden nach den gesetzlichen Vorgaben bis zum Ende des Mietverhältnisses d. h. bis 31.08.2015 abgerechnet. Der bereits erfolgte Auszug im April 2015 hat auf die Betriebskostenabrechnung keinen Einfluss. Als kleine Entschädigung für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten verzichten wir auf den Ausgleich der berechneten Nachzahlung aus der letzten Abrechnung. Mit freundlichen Grüßen Ihr Team der bopp .hausverwaltung KG